Quelle: https://www.camperbau.ch/knowledge-base/vorgaben-strassenverkehrsamt/
Mindestausstattung:
- Sitzgelegenheit mit Tisch, der Tisch kann auch herausgenommen oder zu einem Bett umfunktioniert werden
- Schlafplätze
- Fest eingebaute Kochgelegenheit
- Stauraum
- Gültige Gasprüfung bei einer eventuellen Flüssiggasanlage
Die Einrichtungen müssen fest eingebaut sein und es muss ersichtlich sein, dass der Raum für Wohnzwecke dient. Im Prinzip wird dadurch nur sichergestellt, dass kein Versicherungsbetrug begangen werden kann (Einlösung als günstiges Wohnmobil und Verwendung als Lieferwagen).
Weiter müssen die Möbel so eingebaut sein, dass sie fest verankert sind und auch bei einer Vollbremsung oder Unfall niemanden verletzen können. Es wird getestet, ob die Einbaumöbel solide sind und sich nicht bewegen lassen.